Newsbeitrag veröffentlicht am 21.04.2015
Wer Zahlungsdienste im Sinne von
§2 ZAG (=Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)
anbietet, der benötigt (unter bestimmten Umständen) eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Zu diesen Zahlungsdiensten zählen (wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit):
Bareinzahlungen, Barauszahlungen und Übermittlung von Geldbeträgen von/zu einem Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister,
Ausgabe von Zahlungsauthentifizerungsinstrumenten,
Digitale Zahlungsgeschäfte ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle und
Entgegennehmen oder Weitergeben von Geldbeträgen auch ohne Zahlungskonto.
Produkte aus dem Bereich Payment anzubieten, unterliegt also einer strengen Restriktion, solange man nicht eine entsprechende Erlaubnis erhalten hat.
Das ZAG (siehe oben juristischer Hintergrund) ging sogar so weit, dass der Betreiber einer großen Bestell-Plattform für Pizza (etc.),
eine Lizenz als Zahlungsinstitut benötigt. In einem
Urteil des LG Köln, vom 29.09.2011 (Az. 81 O 91/11)
wurde einer ähnlichen Klage stattgegeben. Die Bestell-Plattform für Pizza (etc.) hatte hier die Möglichkeit der Online-Bezahlung angeboten, wobei der
Betrag dann an den eigentlichen Lieferanten weitergegeben wurde.
Wie PAYONE in einer Pressemeldung vom 20.04.2015 berichtet, hat das Unternehmen die Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
im Sinne des ZAG, erhalten. Dadurch werde PAYONE zum regulierten Zahlungsinstitut. PAYONE sei damit berechtigt, Zahlungsverkehrsdienstleistungen
zu erbringen, die früher Banken vorbehalten waren.
Generell vergrößert sich der Spielraum an Möglichkeiten durch die Lizenz beträchtlich (siehe oben juristischer Hintergrund).
Konkret meldet PAYONE in seiner Pressemeldung, dass Onlinehändlern sämtliche zur Annahme und Abwicklung von Zahlungen notwendigen Bestandteile
angeboten werden können, wie z. B. Kontoführung und Kartenakzeptanz. Dadurch sollen mehrere Verträge mit unterschiedlichen Akzeptanzpartnern
wie Banken, Kreditkartengesellschaften und Zahlungsinstituten durch einen PAYONE-Vertrag ersetzt werden können. Eine Reihe neuer Services werde
schon in den kommenden Monaten online gehen. Sowohl große internationale wie auch kleinere Onlinehändler sollen davon profitieren können.
PAYONE wurde 2003 gegründet und zum 1. Januar 2015 von der Sparkassen-Finanzgruppe übernommen. Derzeit werden über 30 nationale und internationale Zahlarten für Onlinehändler unterstützt. Die Aufbau des Systems ist modular. Auf Wunsch übernimmt PAYONE auch die Auslagerung von Debitoren- und Forderungsmanagement, Rechnungsstellung sowie die Abwicklung von Abonnements.
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