Newsbeitrag veröffentlicht am 13.11.2014

Rückgang bei Rücksendungen im Onlinehandel durch neue Marktlage



Seit dem Inkrafttreten des neuen Widerspruchsrechtes am 13. Juni 2014 ist es für Onlineshop-Betreiber möglich, die Kosten für die Rücksendung - unter bestimmten Umständen und bei Information zum Zeitpunkt der Bestellung - den Käufer tragen zu lassen. Damit ist die ehemalige "40-Euro-Regelung" für die Rücksendungen ersetzt worden. (BGB § 357 (6))

trustedshops.de hat im September und Oktober 2014 eine Umfrage bei 200 kleinen und mittelständischen (KMUs) Online-Händlern durchgeführt und nachgefragt, wie sich diese Neuregelungen ausgewirkt haben.
Das Ergebnis und den Kommentar durch Gründer und Geschäftsführer Jean-Marc Noel, hat Trustedshops auf Pressebox.de als Pressemitteilung veröffentlicht. Sie enthält interessante Erkenntnisse:

Zwei Drittel der befragten Online-Händler in Deutschland nutzen bereits die neue Möglichkeit, die Rücksendekosten von den Käufern tragen zu lassen.
Von diesen berichteten 26 Prozent, dass dies einen Rückgang bei den Rücksendungen zur Folge hatte. "Für einen Teil der KMUs im Online-Handel ist die neue Gesetzeslage durchaus eine reelle Chance, um den Anteil an Retouren zu senken und somit ihre Marge zu erhöhen" erklärt Jean-Marc Noel. Für die Big Player hingegen hält Noel die Übernahme der Rücksendekosten durch das Unternehmen aus Wettbewerbsgründen für alternativlos.

Gehören Sie zu den wenigen Online-Händlern von KMUs, welche die Rücksendekosten noch nicht auf die Käufer übertragen haben? Dann kann es sein, dass die Einsparungen bei Ihren Wettbewerbern zu erhöhtem Wettbewerb in Ihrem Segment führt. Sollten Sie dennoch auf eine solche Umstellung verzichten wollen, so besteht für Sie auch die Möglichkeit, die kostenlose Rücksendung verstärkt als Verkaufsargument zu bewerben.

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