Newsbeitrag veröffentlicht am 20.01.2017
Vorab: Hier gehts zu den Neuerungen vom 4. Quartal 2015
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste wichtiger Neuerungen im eCommerce und Online Marketing für 2016.
Diese sind in folgende acht Rubriken aufgeteilt:
Unbekanntes Google-Update: Unnamed Major Update
Lt. dejanseo.com
größtes Google-Update seit Juni 2015. Trotzdem wurde kein Update zugeordnet, auch nicht als Phantom-Update.
MOZ.com spricht von einem "Unnamed Major Update".
Mehr dazu bei
t3n.
Google-Suche: Werbespalte rechts wurde entfernt
Bisher waren die Werbeeinblendungen in den SERP sowohl direkt bei den Treffern, wie auch in einer rechten Spalte möglich.
Die rechte Spalte ist jetzt von Google entfernt worden.
Mehr dazu auf folgenden Seiten:
internetworld
und
xovi.
Google-Update gewichtet "mobile friendly" noch stärker
Wie Google auf seinem
Webmaster-Blog.
mitteilte, wird das mobile friendly Label jetzt noch stärker gewichtet.
Ein umfassendes Essay zur mobilen Optimierung hatten wir 2015
hier
veröffentlicht.
Google baut rich cards auf rich snippets auf
Wie Google auf seinem
Webmaster-Blog.
gibt es jetzt mit rich cards noch mehr Möglichkeiten als mit den bisherigen rich snippets, den eigenen Content
in den SERP darzustellen.
Beispielsweise ist eine Karussell-Funktion möglich.
Neue Längen für Title- und Description-Tags: Mai 2016
Eine große Menge an Berichterstattern gehen interessanter Weise von exakt 70 Zeichen für den neuen Title-Tag aus,
was danach aussieht, dass man hier nicht selbst nachgemessen hat. Beim Description-Tag sind es übrigens 175 Zeichen.
Moz hat
hier
z. B. selbst nachgemessen und empfielt unter 60 Zeichen für den Tigle-Tag zu bleiben.
Es bleibt die Information, dass sich die Spaltenbreite der SERP von 512 auf 600 Pixel erhöht hat.
Neues Google-Tool für mobile Optimierung
Google stellt jetzt ein neues
Tool
zur Verfügung, mit dem der Mobile-Friendly-Score und die Bewertung der Ladezeiten getestet werden
können. Außerdem werden gleich Tipps gegeben, wie eine Verbesserung erreicht werden kann.
Ein umfassendes Essay zur mobilen Optimierung hatten wir 2015
hier
veröffentlicht.
Phantom 4-Update? Googles KI RankBrain ist jetzt dritt-wichtigster SEO-Faktor
Im November 2015 hatten wir
hier
die google-KI RankBrain vorgestellt.
Wie
Steven Levy
auf seinem Blog am 22.06.2016 berichtet, wird diese jetzt deutlich stärker gewichtet.
Mehr dazu auch bei
t3n.
Demnach soll RankBrain nun der dritt-wichtigste Ranking-Faktor sein und in jede Suchabfrage einfließen.
Kurz zuvor gab es von
searchmetrics.com hier
eine Meldung zu einem Phantom Update. Möglicherweise kam handelt es sich bei der Meldung von Steven Levy um einen nachgereichten Hinweis zum Phantom-Update,
wie wir schon in unserem oben genannten Artikel vom November 2015 angenommen hatten.
300er Redirect erzeugt keine Rankingverluste
Das meldete Gary Illyes am 26.07.2016 auf Twitter: "30x redirects don't lose PageRank anymore.".
Er ist Webmaster Trends Analyst bei Google und bereits bekannt bei uns und in der Szene für interessante SEO-Hinweise.
Google Keyword-Planner: Genauigkeit für Kleinabnehmer sinkt
Wenn man jetzt den Keyword-Planner von Google nutzt, sind nur noch Spannen zu den Keywords angegeben, z.B. 100 bis 1000.
Größere Kunden von Google-Adwords sollten angeblich noch die genaueren Werte einsehen können.
Ab 10.01.2017: Ranking-Verlust für Werbeüberlagerungen angekündigt
Über Ranking-Verluste durch interstitials bzw. Werbeeinblendungen, haben wir bereits
unserem Artikel vom 08.09.2015
berichtet.
Nun kündigt Google auf seinem
Webmasterblog
weitere Ranking-Verluste ab 10.01.2017 an. Außerdem teilt google dort mit, wie Einblendungen, z. B. für die Cookie-Richtlinie,
so umgesetzt werden können, dass keine Verluste entstehen.
Suchmaschine Bing erreicht 10% Marktanteil in Deutschland
Das berichtet
Microsoft
am 01.09.2016.
Google: Seiten sollen SSL-Verschlüsselung bekommen
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Internet Sicherheit zu finden)
Genaugenommen spricht google von HTTPS Seiten und von TLS, vollkommen zurecht, denn SSL
wurde längst abgelöst, wie wir in
unserem Artikel vom 21.11.2014
erklärt haben.
Lt. t3n.de teilte google schon 2014 in seinem
Webmasterblog
mit, dass HTTPS zum Rankingfaktor werden soll.
Jetzt, d. h. am 08.09.2016, teilt Google mit, dass hier schrittweise mehr Sicherheit durch HTTPS entstehen soll.
Dazu gehöre, dass Google Chrome ab Januar 2017 vor Kreditkarteneingaben warnen wird, wenn keine HTTPS-Verschlüsselung bestehe.
Wordpress Gründer Matt Mullenweg will lt.
Wordpress Ankündigung
vom 01.12.2016 HTTPS-Verschlüsselung zum Thema für 2017 machen.So kündigt er z. B. an, dass nur noch SSL-Zertifizierte Seiten
ihrer Hosting-Partner promoted werden sollen.
Ranking-Verlust für Werbeüberlagerungen angekündigt ab 10.01.2017
Über Ranking-Verluste durch interstitials bzw. Werbeeinblendungen, haben wir bereits in
unserem Artikel vom 08.09.2015
berichtet.
Nun kündigt Google auf seinem
Webmasterblog
weitere Ranking-Verluste ab 10.01.2017 an. Außerdem teilt google dort mit, wie Einblendungen, z. B. für die Cookie-Richtlinie,
so umgesetzt werden können, dass keine Verluste entstehen.
Google rollt Penguin 4.0 aus
Über Penguin 3.0 hatten wir in
unserem Artikel vom 21.10.2014
berichtet.
Nun rollt Google Penguin 4.0 aus.
Auf dem
Webmaster-Zentrale Blog
schreibt Gary Illyes, dass Penguin jetzt permanent aktualisiert. Webmaster werden sich womöglich darüber freuen, dass ihre Aktivitäten schneller in die SERP einfließen.
Hier ein Kommentar zu Penguin 4.0 von Sistrix Gründer
Johannes Beus.
Penguin soll sich nun weniger auf gesamte Projekte als auf URLs auswirken.
Hier ein Kommentar von
t3n.
Mobile Google-Suche bekommt eigenen Index
Das berichtet
searchengineland.com
am 13.10.2016 unter Berufung auf Gary Illyes von Google auf der Pubcon.
Insider spricht über Penguin und Penalty
Jonas Weber, ehemaliger Mitarbeiter von Google erklärt unter anderem das Wertesystem von Penguin, mit dem Google Penaltys
ausspricht. Natürlich geht es dabei auch um Linkbuilding.
Das Interview mit onlinemarketing.de finden Sie
hier.
Berufungsurteil bestätigt doch BGH: Amazon-Händler haften für Empfehlungsfunktion
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Internet Recht zu finden)
Es gab hierzu bereits widersprüchliche Urteile, über die wir in
unserem Artikel vom 06.11.2014
berichtet hatten.
Einer der dort beschriebenen Urteile, das des LG Arnsberg, ging daraufhin in die Berufung beim OLG Hamm.
Hierzu liegt nun ein Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015 (Az.: 4 U 59/15) vor.
Hier ein Kommentar von
anwalt.de.
Die Weiterempfehlungsfunktion sei demnach unzulässig. Der Amazon-Händler durfte den Artikel so nicht weiter bewerben.
Weiter heisst es lt. anwalt.de: "Eine so versandte Empfehlungs-Email stelle unverlangt zugesandte Werbung des Amazon Verkäufers dar. Die unverlangte Zusendung von Werbung sei wegen unzumutbarer Belästigung im Sinne von § 7 UWG wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen."
Damit findet die Berufung des Urteils LG Arnsberg offenbar durch das Berufungsurteil des OLG Hamm wieder Einklang mit dem
Urteil des BGH.
Unserer Interprätation nach ist die Logik des Urteils darin zu sehen, dass ein Onlineshophändler der Amazon nicht nutzt nicht ungefragt eMail zur
Produktwerbung verschicken darf, der Amazon-Händler allerdings schon.
Übrigens ist zum heutigen Stand, 28.11.2016, die Weiterempfehlungsfunktion immer noch bei Amazon vorhanden.
Aus unserer Sicht ist zu dieser Situation zu überlegen,
ob es vom Gesetzgeber her eine Korrektur geben sollte, die breite und marktbeherrschende Ökosysteme vor den Anwendern in die
Pflicht nimmt.
Urteil: Amazon haftet für urheberrechtswidrige Bilder von Händlern, weil ein Algorithmus in die Bildwahl eingreift
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Internet Recht zu finden)
Das LG Berlin hat am 26.01.2016 (Az.: 16 O 103/14) ein Urteil gefällt, wonach Amazon die Haftung für urheberrechtswidrige
Bilder von Amazon-Händlern trägt.
Die Begründung sei, dass Amazon durch einen Algorithmus in die Auswahl der Bilder eingreife und somit in die Autonomie
Hier ein Kommentar von
urheberrecht.org.
Manche Amazon-Produkte sind nur noch für Prime-Kunden erhältlich
Hier ein Bericht bei
amazon-watchblog.de.
Amazon ändert Verkaufsprovisionen für Händler
Hier ein Bericht bei
t3n.
Amazon startet Launchpad um Startups eine Plattform zu geben
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Startups/B2B zu finden)
Über Aufnahme entscheidet aber Amazon selbst und bekommt höhere Herstellergebühren.
Alle Produkte sind aber gleichzeitig auch normal bei amazon gelistet.
Hier ein Bericht bei
t3n.
Amazon startet paneuropäischen Versand
Amazon unterstützt Händler jetzt bei der Verteilung der Waren auf den europäischen Markt.
Mehr dazu bei
amazon.
Amazon-Händler haften für Artikeländerungen durch andere
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Internet Recht zu finden)
Den Händlern sei es "rechtlich und tatsächlich
möglich gewesen, die Störung durch Änderung des Angebots zu beseitigen.", so das Urteil des BGH vom 03.03.2016 (Az. I ZR 140/14).
Mit anderen worten, wer auf einer Plattform verkauft und weiss dass andere Händler das Angebot ändern können, geht auch ein rechtliches Risiko ein.
Zudem heisst es, die Händler hätten eine "Überwachungs- und Prüfungspflicht" für ihre Angebote auf Amazon.
Das ganze Urteil finden Sie bei
bundesgerichtshof.de.
Amazon schützt Private-Labels mit Brand-Registry-Program bzw. Marken mit 1.000 Dollar Gebühr pro Marke
Mehr dazu bei
t3n.
Grüne wollen Datenmacht der Konzerne beschränken
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Internet Recht zu finden)
Hier die Veröffentlichung bei
gruen-digital.de.
Amazon Business für Deutschland gestartet
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Startups/B2B zu finden)
B2B handel jetzt auf Amazon.
Käufer finden das Portal auf
amazon.de/business
Verkäufer gehen auf
amazon.de/business-seller
Neue Informationspflicht für Onlinehändler gemäß EU-Verordnung
(04.01.2016) Neue Verlinkungspflicht: eine offizielle Online-Plattform soll alternative Streitschlichtung bieten.
Hier gehts zu unserem Artikel
Berufungsurteil bestätigt doch BGH: Amazon-Händler haften für Empfehlungsfunktion
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Marktplätze: Amazon, eBay und Co zu finden)
Es gab hierzu bereits widersprüchliche Urteile, über die wir in
unserem Artikel vom 06.11.2014
berichtet hatten.
Einer der dort beschriebenen Urteile, das des LG Arnsberg, ging daraufhin in die Berufung beim OLG Hamm.
Hierzu liegt nun ein Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015 (Az.: 4 U 59/15) vor.
Hier ein Kommentar von
anwalt.de.
Die Weiterempfehlungsfunktion sei demnach unzulässig. Der Amazon-Händler durfte den Artikel so nicht weiter bewerben.
Weiter heisst es lt. anwalt.de: "Eine so versandte Empfehlungs-Email stelle unverlangt zugesandte Werbung des Amazon Verkäufers dar. Die unverlangte Zusendung von Werbung sei wegen unzumutbarer Belästigung im Sinne von § 7 UWG wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen."
Damit findet die Berufung des Urteils LG Arnsberg offenbar durch das Berufungsurteil des OLG Hamm wieder Einklang mit dem
Urteil des BGH.
Unserer Interprätation nach ist die Logik des Urteils darin zu sehen, dass ein Onlineshophändler der Amazon nicht nutzt nicht ungefragt eMail zur
Produktwerbung verschicken darf, der Amazon-Händler allerdings schon.
Übrigens ist zum heutigen Stand, 28.11.2016, die Weiterempfehlungsfunktion immer noch bei Amazon vorhanden.
Aus unserer Sicht ist zu dieser Situation zu überlegen,
ob es vom Gesetzgeber her eine Korrektur geben sollte, die breite und marktbeherrschende Ökosysteme vor den Anwendern in die
Pflicht nimmt.
Urteil: Amazon haftet für urheberrechtswidrige Bilder von Händlern, weil ein Algorithmus in die Bildwahl eingreift
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Marktplätze: Amazon, eBay und Co zu finden)
Das LG Berlin hat am 26.01.2016 (Az.: 16 O 103/14) ein Urteil gefällt, wonach Amazon die Haftung für urheberrechtswidrige
Bilder von Amazon-Händlern trägt.
Die Begründung sei, dass Amazon durch einen Algorithmus in die Auswahl der Bilder eingreife und somit in die Autonomie
Hier ein Kommentar von
urheberrecht.org.
Privacy Shield nach Save Harbor: Datenschutzabkommen mit den USA
Wie bereits in
unserem Artikel vom 17.10.2015
berichtet, hatte der EuGH geurteilt, dass die USA "kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten" hätte und
damit die Save-Harbor-Regelung für ungültig erklärt.
Hinsichtlich dieses Schutzniveaus trifft in dem Urteil die Aussage, dass
"die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen
der Vereinigten Staaten Vorrang vor der Safe-Harbor-Regelung [haben], so dass die amerikanischen Unternehmen ohne
jede Einschränkung verpflichtet sind, die in dieser Regelung vorgesehenen Schutzregeln unangewandt zu lassen, wenn sie in
Widerstreit zu solchen Erfordernissen stehen."
Da demzufolge lt. § 4b BDSG damit kein Austausch von Daten mit Unternehmen in den USA mehr erfolgen durfte, kam es zu neuen Verhandlungen.
Nun wurde mit Privacy Shield eine Einigung getroffen.
Ab 01.08.2016 können US-Firmen daran teilnehmen, wie
datenschutz-news.net
berichtet.
Lt.
datenschutz-agentur.de
haben sich bereits erste US-Unternehmen dem Abkommen angeschlossen, inkl. Google. datenschutz-agentur.de spricht auch einige Kritikpunkte
von seiten der EU-Datenschützer sowie eine Klage irischer Datenschützer gegen Privacy Shield an.
Ausserdem gibt es einen
Leitfaden zum EU-U.S. Privacy Shield.
Generell gelte die USA aber trotz Privacy Shield "datenschutzrechtlich gesehen dennoch ein unsicherer Drittstaat", wie auf
anwalt.de
geschildert wird.
LG-Urteil: Gefällt-mir-Plugin (Facebook) darf nicht verwendet werden
Wie wir
hier
berichtet hatten, hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mehrere Firmen wegen Social-Media-Buttons abgemahnt. Teilweise
wurden daraus gerichtliche Auseinandersetzungen, eine davon mit der Peek & Cloppenburg (FashinID).
Das Urteil
(siehe Verbraucherzentrale NRW)
zu diesem Unternehmen wurde jetzt vom LG Düsseldorf am 09.03.2016 (Az.: 12 O 151/15) verkündet.
Demnach muss der Beklagte es unterlassen, "das Social Plugin „Gefällt mir“ von Facebook (Facebook Inc. bzw. Facebook Ltd.) zu integrieren".
Auch die eingebundene Cookie-Richtlinie mit Link auf die Datenschutzerklärung reichte hier nicht aus:
"Der bloße Link zu einer Datenschutzerklärung in der Fußzeile der
Webseite stellt keinen Hinweis zu Beginn bzw.
vor Einleitung des Verarbeitungsvorgangs dar".
Die betroffene Seite von FashinID hat mittlerweile die Funktion integriert, bei der Social-Media Funktionen vom Nutzer aktiviert
und deaktiviert werden können, wobei sie standardmäßig deaktiviert sind.
Dies entspricht in etwa dem Ansatz der von heise, wo man solche Buttons beziehen kann.
Kommission erweitert Kartellverfahren gegen Google
Mehr dazu auf
europa.eu.
Öffentliches WLAN: Neuregelung zur Störerhaftung
Am 02.06.2016 wurde vom Bundestag eine Neuregelung der Störerhaftung beschlossen, wie
heise
berichtete.
Die Annahme war, dass Anbieter öffentlicher WLAN-Netze nicht mehr für die Nutzer Ihrer Netze haften müssen.
Laut
ntv
bleiben hier aber noch "Hintertüren".
Wie die
zeit
nun berichtet, will das Wirtschaftsministerium bei dem Gesetz nochmals nachbessern.
Urteil: unerwünschte Kunden können vom Onlineshop nicht ausgeschlossen, ihre Bestellung aber abgelehnt werden
Die Ablehnung scheint aber nur möglich zu sein, wenn der Vertrag z. B. durch sofortige Paypal Zahlung nicht schon zustande
gekommen ist. Dies und mehr dazu berichtet
shopbetreiber-blog.de.
Neues Gesetz zur Elektrogeräte-Rücknahme für Onlinehändler
Neue Richtlinien sind hierzu zu beachten.
t3n
spricht hierzu sogar von drohenden Abmahnungen und erklärt in diesem interessanten Beitrag die neue Situation.
Amazon-Händler haften für Artikeländerungen durch andere
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Marktplätze: Amazon, eBay und Co zu finden)
Den Händlern sei es "rechtlich und tatsächlich
möglich gewesen, die Störung durch Änderung des Angebots zu beseitigen.", so das Urteil des BGH vom 03.03.2016 (Az. I ZR 140/14).
Mit anderen worten, wer auf einer Plattform verkauft und weiss dass andere Händler das Angebot ändern können, geht auch ein rechtliches Risiko ein.
Zudem heisst es, die Händler hätten eine "Überwachungs- und Prüfungspflicht" für ihre Angebote auf Amazon.
Das ganze Urteil finden Sie bei
bundesgerichtshof.de.
Kostenloser Abmahnbeantworter automatisiert Reaktion auf Abmahnung
Der Abmahnbeantworter des Chaos Computer Clubs (CCC) unterstützt automatisiert bei Abmahnungen.
Natürlich sollte man dem Ergebnis nicht ungeprüft vertrauen.
Mehr dazu bei
netzpolitik.
EuGH Urteil: gewerbliche Links auf Seiten mit Urheberrechtsverletzung müssen vom Verlinkenden geprüft werden
Mehr dazu kann bei
kanzlei.biz
nachgelesen werden.
Grüne wollen Datenmacht der Konzerne beschränken
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Marktplätze: Amazon, eBay und Co zu finden)
Hier die Veröffentlichung bei
gruen-digital.de.
Zahl der Abmahnungen in Deutschland langfristig gestiegen
Mehr dazu bei
heise.
Onlinekauf: Widerruf bei vom Käufer beschädigter Ware nicht zum vollen Kaufpreis
Zu diesem Thema gibt es ein neues BGH-Urteil. Beim Kauf sowohl in Online-Shops wie auch in lokalen Geschäften
soll es möglich sein, Eigenschaften und Funktionsweise von Artikeln zu testen.
Wer aber die Zusendung durch Online-Shops nutzt um ausführlicher auszuprobieren als es im Geschäft möglich gewesen wäre
und dabei etwas beschädigt (z. B. deutliche Gebrauchsspuren), muss nicht den vollen Kaufpreis zurückerhalten.
Dies und mehr dazu berichtet
ntv.
Newsletter-Tool: gesonderte Einwilligung erforderlich
Wer zum Versenden von Newslettern kein Tool auf eigenen Servern sondern ein Tool von Fremdanbietern verwendet, gibt
(wahrscheinlich personenbezogene) Daten an ein anderes Unternehmen weiter.
Wahrscheinlich ist jedem, der einen Newsletter betreibt klar, dass er dabei das bekannte Verfahren zur Zustimmung zum Abonnement
des Newsletter durchführen muss.
Für den Fremdanbieter muss aber eine gesonderte Zistimmung eingeholt werden, wie auf rechtsanwalt-schwenke.de im
Artikel vom 02.11.2016
erkannt wurde.
Starker Anstieg gehackter WordPress-Seiten
Das berichtet
t3n
am 05.02.2016.
Die Gründe, ob es sich um eine Sicherheitslücke oder unsachgemäße Administration handelt, seien unbekannt.
Google: Seiten sollen SSL-Verschlüsselung bekommen
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik SEO zu finden)
Genaugenommen spricht google von HTTPS Seiten und von TLS, vollkommen zurecht, denn SSL
wurde längst abgelöst, wie wir in
unserem Artikel vom 21.11.2014
erklärt haben.
Lt. t3n.de teilte google schon 2014 in seinem
Webmasterblog
mit, dass HTTPS zum Rankingfaktor werden soll.
Jetzt, d. h. am 08.09.2016, teilt Google mit, dass hier schrittweise mehr Sicherheit durch HTTPS entstehen soll.
Dazu gehöre, dass Google Chrome ab Januar 2017 vor Kreditkarteneingaben warnen wird, wenn keine HTTPS-Verschlüsselung bestehe.
Wordpress Gründer Matt Mullenweg will lt.
Wordpress Ankündigung
vom 01.12.2016 HTTPS-Verschlüsselung zum Thema für 2017 machen.So kündigt er z. B. an, dass nur noch SSL-Zertifizierte Seiten
ihrer Hosting-Partner promoted werden sollen.
Studie: auf diesen Social-Media-Plattformen verbringen Jugendliche ihre Zeit
WhatsApp, YouTube und Instagram stehen bei jungen Leuten demnach hoch im kurs.
Mehr dazu bei
meedia.de.
Twitter: Links, Bilder und Videos zählen nicht mehr zu den 140 Zeichen
Diese und weitere Elemente sollen nicht mehr zu den 140 Zeichen pro Tweet gezählt werden.
Dies kündigte Twitter am 24.05.2016 auf seinem
blog
an.
Microsoft übernimmt LinkedIn
Microsoft hat LinkedIn für 26 Milliarden Dollar gekauft.
Das und mehr dazu berichtet das
handelsblatt.
an.
Xing startet Business Seiten
Was im Facebook die gewerbliche Fanpage, ist jetzt, wenn zugegebenermaßen der Vergleich etwas hinkt, die Business Seite im Xing.
Hier kann man die Seite anlegen:
xing.com/xbp.
Die Standartseite ist derzeit kostenlos, die Professional Seite kostet aktuell 149,- Euro im Monat.
Stripe Atlas erleichtert den Marktstart in den USA
Gründer, die in den USA verkaufen wollen, sollten sich Stripe Atlas ansehen.
Amazon startet Launchpad um Startups eine Plattform zu geben
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Marktplätze: Amazon, eBay und Co zu finden)
Über Aufnahme entscheidet aber Amazon selbst und bekommt höhere Herstellergebühren.
Alle Produkte sind aber gleichzeitig auch normal bei amazon gelistet.
Hier ein Bericht bei
t3n.
Investitionen in deutsche StartUps halbiert
In deutsche StartUps wird deutlich weniger investiert.
Das geht aus einer Veröffentlichung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young
vom 16.08.2016 hervor.
Unser Kommentar zum Thema Investoren-Kultur in Deutschland:
In "die Höhle der Löwen" auf VOX werden mit Masse vergleichsweise extrem sichere Investments getätigt, mit Risiko-Kapital hat das teilweise nicht mehr allzuviel zu tun.
In einem solchen Format wird den Investoren eine hohe Selektionsmöglichkeit geboten.
Möglicherweise "lernen" deutsche Investoren aber von dieser restriktiven Investment-Haltung, bei etwa 2,7 Mio Zuschauern (Quelle: Statista) ist das nicht auszuschließen.
Mit Idea Buddy Ideen bewerten
Plattform siehe
idea-buddy.com.
Amazon Business für Deutschland gestartet
(dieser Punkt ist auch in der Rubrik Marktplätze zu finden)
B2B handel jetzt auf Amazon.
Käufer finden das Portal auf
amazon.de/business
Verkäufer gehen auf
amazon.de/business-seller
United Internet übernimmt Strato
1und1 und Strato bildeten seit jeher im Massenmarkt für Webhosting und Server einander ein Gegengewicht.
Jetzt hat der 1und1 Inhaber United Internet den Konkurrenten Strato übernommen.
Satoshi Nakamoto, Erfinder des Bitcoin, gibt sich zu erkennen?
Dr. Craig Wright,
australischer Computerwissenschaftler und Unternehmer legte Beweise vor, Satoshi Nakamoto zu sein.
Das berichtete
golem
Anfang Mai 2016.
Einige Tage später wurde berichtet, dass Dr. Wright weiterführende Beweise nicht mehr vorlegen möchte.
Mehr dazu in diesem Folgeartikel bei
golem.
Online-Händler können nun über PayPal Ratenzahlung nutzen
8% mehr Neukunden und 11% vollere Warenkörbe nennt PayPal selbst als Vorteile des Einsatzes der angebotenen Ratenzahlung.
Dabei bezieht sich PayPal auf eine von ibi-Research, welches an der Uni Regensburg im Bereich eCommerce forscht
(unser Interview von 2015 mit ibi-Research finden Sie
hier).
Diese Studienergebnisse von ibi-Research gibt es übrigens
hier bei ibi-Research kostenlos.
Mehr zu dem neuen Service von PayPal verrät
heise
in seinem Artikel vom 01.06.2016.
PayPal beantragt Patent, u. a. für Bitcoin
Ebenfalls am 01.06.2016 berichtet
bankingtech hier
über Aktivitäten bei PayPal bezüglich Bitcoin.
Möglicherweise arbeitet PayPal, nach der eben berichteten integration von Ratenzahlungskäufen, nun an Bitcoin als Zahlungsmodus.
Bitcoins im Wert von 65 Millionen US-Dollar gestohlen
Lt.
wallstreet-online.de
handelt es sich bei dem Bitcoin Diebstahl um den
"zweitgrößten Hackerangriff seit Bestehen der Kryptowährung".
Das
handelsblatt
kommentiert:
"Während das Blockchain-System als sicher gilt, sind die virtuellen Geldbörsen („Wallets“) und Tauschbörsen wie Bitfinex immer wieder Ziel von kriminellen Hacker-Attacken."
Neues Buch: Online Marketing für Blogger
(05.03.2016) Das neue Werk des eCom1.de-Herausgebers, Peter Singer, unterstützt Webseitenbetreiber bei Reichweitengenerierung durch Bloggen
Hier gehts zu unserem Artikel
ibi-Research veröffentlicht eCommerce Forschungsergebnisse
(unser Interview von 2015 mit ibi-Research finden Sie
hier).
Die eCommerce-Forschungseinrichtung ibi-Research an der Uni Regensburg, hat kostenlos neue Forschungsergebnisse veröffentlicht.
Diese können Sie
Ebenfalls am 01.06.2016 berichtet
hier
einsehen.
DHL liefert bundesweites Zustellzeitfenster zwischen 18 und 21
Dies berichtet die
DHL
am 04.07.2016.
Verbreitung von Shopsystemen in t3n-Umfrage
Dies und weitere eCommerce-Ergebnisse veröffentlicht
t3n.
Besonders interessant dabei ist die Verbreitung der
in deutschland eingesetzten Onlineshop-Software. Gewinner war Shopware.
Hier geht es zu unserem
Interview mit Shopware
auf der dmexco 2014.
Hier geht es zu unserem
Vergleich von Onlineshop Software ,
speziell für Gründer.
Bootstrap 3 soll kaum noch Updates bekommen
Bootstrap 4 steht in den Startlöchern. Wie
t3n
am 07.09.2016 berichtet, wird es für Bootstrap 3 keine regelmäßigen Updates geben.
Studie: Conversion-Rates der Branchen
Ebenfalls bei
t3n
sind Studienergebnisse der intelliAd einsehbar.
Die Ergebnisse der Conversion-Rates schwanken darin, je nach Branche, von 0,6 % bei Reisen bis 7,4 % bei Apotheken.
Umgekehrt hat die Reisebranche bei dieser Studie aber mit 1.048,- Euro den höchsten und Bücher mit
23,- Euro den kleinsten Warenkorbwert.
Paketbutler soll Pakete in Ihrer Abwesenheit entgegennehmen
Bereits das StartUp Locumi sollte einen Paketbriefkasten in den Haushalten anbieten, worüber wir
hier
berichtet hatten. Leider wurde das Projekt nicht weitergeführt und wich dem Projekt nello, mit dem man per Handy dem Paketboten öffnen kann.
Nun nimmt die deutsche Telekom die ursprüngliche Idee mit dem Paketbriefkasten wieder auf und startet
den Paketbutler. Lt. Pressemeldung von Paketbulter war der Bundesweite Marktstart am 14.11.2016.
Mehr dazu erfahren Sie beim
paketbutler.
Kennen Sie wichtige News für Webseitenbetreiber, die noch ergänzt werden sollte?
Schreiben Sie das Thema gerne unten als Kommentar.
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