Newsbeitrag veröffentlicht am 26.05.2015




Lange geduldet, jetzt Abmahnwelle für Like-Buttons



Like, Social Media


Dürfen Like-Buttons aus juristischer Sicht verwendet werden?

Wir hatten schon am 05.12.2015 in einem Artikel über die rechtliche Problematik der Social-Media-Buttons berichtet. Wie wir dort hergeleitet hatten, sehen Datenschützer ein Problem in den Buttons darin, dass sie bereits Informationen über den Nutzer weitergeben können, noch bevor er darüber informiert wurde und seine ausdrückliche Erlaubnis dafür erteilen kann.

Eine eindeutige Rechtslage gibt es hierzu bislang nicht. Der "Düsseldorfer Kreis", in dem alle deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammengefasst sind, hatte in seinem Beschluss vom 08.12.2011 solche Social Plugins als unzulässig beschrieben.

Eine Abmahnwelle rollt gegen Verwender des Like-Buttons

Obwohl diese Thematik immer wieder in den Fokus der Branche geraten ist, kann man immer noch auf vielen Webseiten die ganz normalen Social-Media-Buttons finden. Diese blieben bislang weitgehend unberührt von rechtlichen Konsequenzen. Das hat sich jedoch jetzt grundlegend geändert: wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Pressebericht vom 21.05.2015 mitteilte, wurden jetzt 6 Webseiten wegen der Verwendung des "Gefällt mir-Buttons" von Facebook abgemahnt. Dazu gehören folgende Unternehmen:

HRS, Nivea (Beiersdorf), Paybeck, Eventim, Peek & Cloppenburg (FashinID) und KIK.

Außerdem wurde gegen Peek & Cloppenburg am Landgericht Düsseldorf und Payback am Landgericht München Klage eingereicht. HSR und Eventim haben "eine Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt, die beanstandeten Social-Media-Buttons auf ihren Webseiten nicht mehr zu verwenden und auch den geforderten Aufklärungspflichten nachzukommen. "

Die Verbraucherzentrale NRW möchte damit die Rechte der Verbraucher stärken.

Wie können sich Webseitenbetreiber nun vor Abmahnungen schützen?

Eine Möglichkeit, die auch von einzelnen Datenschutz-Stellen als positiver Schritt kommentiert wurde, ist die Verwendung von Social-Media-Buttons, die von einer eigenen Software so blockiert werden, dass sie vor dem Klicken des Nutzers keine Daten versenden können. Firma Heise hat beispielsweise zwei verschiedene Lösungen dieser Art im Angebot (kostenlos und open source) eine 2-Klick-Lösung und die neuere 1-Klick-Lösung "Shariff", die wir hier vorgestellt hatten. Eine gerichtliche Klärung gibt es aber hierzu noch nicht.

In der Presse-Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW geht man noch weiter: als Favorit in Sachen Datenschutz bei Social-Media-Buttons wurde das Portal checked4you genannt. Hier verlinkt z. B. der Like-Button zunächst direkt auf die Facebook-Seite, wo dann der Like abgegeben werden kann. Wir haben für Sie eine Presse-Anfrage darüber gestellt, wie die Verbraucherzentrale zu den Heise-Buttons steht.
Nachtrag: Gestern, den 08.06.2015, bekamen wir einen Rückruf von Sabine Petri, Referentin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW, die uns folgendes mitteilte:
Zu der 1-Klick Lösung kann momentan keine Aussage gemacht werden, da hier noch eine Anfrage der Verbraucherzentrale NRW an Heise offen ist. Die 2-Klick Lösung wird als besser und datenschutzfreundlicher als der klassische Button eingestuft. Ausdrücklich möchte man sie nicht als Datenschutzkonform bezeichnen, da Unternehmen dennoch eine Brückenfunktion für die sozialen Netze einnehmen. Denn unabhängig von der 2-Klick Lösung wird z. B. die Handhabe von Facebook mit den Daten der Verbraucher als nicht datenschutzkonform eingeschätzt. Insofern ist eine Einbettung und die derzeit wohl nicht mögliche umfängliche Unterrichtung über die Verwendung der Daten durch Facebook problematisch. Momentan sieht die Verbraucherzentrale NRW bei der 2-Klick Lösung von Heise keine Notwendigkeit einer Abmahnung.

Wie ist Ihre Meinung zum Datenschutz und den Social-Media-Buttons? Schreiben Sie Ihren Kommentar (hier klicken für Sprung nach unten).

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