Newsbeitrag veröffentlicht am 05.12.2014

1-Klick-Lösung "Shariff" von Heise für rechtskonforme Social-Media-Buttons





Social Media Buttons

Bild mit freundlicher Genehmigung des Heise Zeitschriften-Verlags



Was heisst in diesem Fall "rechtskonform"?

Die Rechtslage über die Verwendung von Social-Media-Buttons, z. B. einem Like-Button oder einem Empfehlen-Button, ist immer noch umstritten. Bestehende Urteile befassten sich teilweise mit Randthemen zu Social-Media Buttons, eine eindeutige Klärung durch ein Gerichtsurteil ist nicht bekannt. Eine wirkliche Rechtssicherheit gibt es hier momentan also nicht.

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sind im "Düsseldorfer Kreis" zusammengeschlossen. Dieser hat seinen Beschluss vom 08.12.2011 veröffentlicht, demzufolge unter anderem die Einbindung von Social Plugins unzulässig sei, die eine Übertragung von Daten an den jeweiligen Anbieter auslösen. Der Nutzer müsse hinreichend informiert sein und die Möglichkeit haben die Datenübertragung zu unterbinden.

Heise.de hatte daraufhin eine Software-Lösung programmiert, bei der verhindert wird, dass der eingebundene Social-Media Button sofort Daten senden kann, auch wenn er nicht betätigt wurde. Die Funktion des Buttons muss explizit vom Nutzer aktiviert werden, was als ausdrückliche Zustimmung des Nutzers gesehen werden kann.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kommentiert in seiner Stellungnahme vom 13.10.2011 diese Lösung unter anderem mit folgendem Wortlaut: "Die Zwei-Klick-Lösung des Heise-Verlages ist ein Weg in die richtige Richtung".

Die vorherrschende Meinung vieler Webseiten ist daher, dass eine individuelle Datenschutzerklärung vorhanden sein muss, die auch über die Social-Media-Buttons genau Aufschluss gibt und von jeder Seite aus gut und mit dem Namen "Datenschutzerklärung" erreichbar ist. Zudem wird meist auch die Zwei-Klick-Lösung von Heise verwendet.

Shariff: Neue 1-KLick-Lösung von Heise

Heise hat nun lt. Veröffentlichung vom 28.11.2014 unter dem Namen "Shariff" eine neue Lösung entwickelt. Auch hierbei handle es sich wieder um eine open source Software. Mit diesem Button kann der Nutzer die Empfehlung an sein soziales Netzwerk schon mit einem einzigen Klick auslösen. Auch andere Verbesserungen zur bisherigen Version wurden gemacht, z. B. ist die graphische Darstellung - nach unserem Geschmack - ansprechender geworden. Die Einbindung kann jetzt auch ohne Nachjustierung mehrmals auf einer Webseite geschehen.

Heise erreicht diese 1-KLick-Lösung, indem es seine eigene Software zwischen die Webseite und dem jeweiligen sozialen Netzwerk stellt und keine Daten an das soziale Netzwerk sendet, bis der Nutzer explizit den Button benutzt hat. Daten von Nutzern, die den Button nicht klicken, sollen damit geschützt werden.

Lt. Heise-Publikation vom 28.12.2014 begrüßt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, diese Methode als "datenschutzfreundlichere Technologie".

Einen kleinen Nachteil hat die neue Version im Vergleich zur alten 2-Klick-Version allerdings: in unserem Test zeigte der Button nicht die Anzal der bisherigen Aktivierungen an, also z. B. wie oft der Artikel schon geteilt wurde. Vielleicht legt Heise hier ja noch nach.
Nachtrag 2015: Offenbar hat Heise die Funktion mittlerweile nachgerüstet.

Den großen Vorteil des Buttons sehen wir darin, dass es dem Nutzer mit der neuen Version so einfach wie möglich gemacht wird, Inhalte zu teilen. Der Nutzer braucht sich nicht mehr damit auseinandersetzen, wie er mit einem 2-Klick Button umgeht, sondern klickt einfach auf einen Button. Auch kommt es nicht mehr zum Absprung zwischen dem ersten und dem zweiten Klick. Die prozentuale Anzahl am Nutzerstrom, welche die Inhalte mit dem neuen Button teilt, könnte daher steigen.

Nachtrag: am 25.05.2015 haben wir über die Abmahnwelle gegen Like-Buttons berichtet.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte herkömmliche Like-Buttons bei 6 Unternehmen abgemahnt. Wir hatten eine Presse-Anfrage gestellt, wie die persönliche Meinung der Verbraucherzentrale NRW zu den Heise-Lösungen ist. Gestern, den 08.06.2015, bekamen wir einen Rückruf von Sabine Petri, Referentin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW, die uns folgendes mitteilte:
Zu der 1-Klick Lösung kann momentan keine Aussage gemacht werden, da hier noch eine Anfrage der Verbraucherzentrale NRW an Heise offen ist. Die 2-Klick Lösung wird als besser und datenschutzfreundlicher als der klassische Button eingestuft. Ausdrücklich möchte man sie nicht als Datenschutzkonform bezeichnen, da Unternehmen dennoch eine Brückenfunktion für die sozialen Netze einnehmen. Denn unabhängig von der 2-Klick Lösung wird z. B. die Handhabe von Facebook mit den Daten der Verbraucher als nicht datenschutzkonform eingeschätzt. Insofern ist eine Einbettung und die derzeit wohl nicht mögliche umfängliche Unterrichtung über die Verwendung der Daten durch Facebook problematisch. Momentan sieht die Verbraucherzentrale NRW bei der 2-Klick Lösung von Heise keine Notwendigkeit einer Abmahnung.

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